Im Walliser Weingesetz sind die Rebsorten in drei Kategorien eingeteilt:
Einheimische Rebsorten
Die einheimischen Rebsorten sind typisch für die Region und werden seit Jahrhunderten im Wallis kultiviert. Daraus werden sogenannte autochtone (einheimisch, eingeboren) Weine gekeltert. Einige dieser Rebsorten existieren nur noch im Wallis und einige daraus entstehender Weine haben einzigartige Eigenschaften.
Traditionelle & Allogene Rebsorten
Traditionell gelten Rebsorten die bereits vor dem Jahr 1900 im Wallis kultiviert wurden.
Die Restlichen gelten als Allogene oder andere Rebsorten.
Spezialkategorie Interspezifische Sorten
PIWI Sorten oder Hybride genannt: Diese Neuzüchtungen entstehen meist aus Kreuzungen europäischer und Pilzresistenten Amerikannerreben. Diese Sorten sind widerstandsfähiger gegen Krankheiten und somit einfacher und naturnaher anzubauen.Die Schweiz gilt als Vorreiter für die Entwicklung und den Anbau solcher PIWI Sorten. In grossen traditionellen Weinbauländern wie Frankreich, Italien und Spanien waren soclche Züchtungen von neuen Sorten lange Zeit verboten.
Das sagt das Gesetz
AOC Wallis und Grand Cru Weine dürfen nur aus einheimischen und traditionellen Rebsorten gekeltert werden.
Weine aus anderen Rebsorten werden als Landwein kategorisiert.
Eine Liste der AOC Wallis berechtigten Sorten finden Sie hier
Das Walliser Weingesetz: Verordnung über den Rebbau und den Wein